Schulabschlüsse
Grundlage u.a. für die Leistungsbewertung sind die Ausbildungs- und Prüfungsordnungen.
Für die Klinikschulen in NRW gibt es keine eigene Ausbildungs- und Prüfungsordnung. § 47 Absatz 4 AO-SF regelt, dass für den Unterricht von Schülerinnen und Schülern u.a. an Klinikschulen die Ausbildungsordnungen der allgemeinen Schulen gelten.
In der Regel erfolgen dementsprechend auch die Prüfungen und Abschlüsse durch die Stammschule bei uns. Das heisst wir sind auf die Kooperation mit der Heimatschule angewiesen, um bestmögliche Abschlüsse und Anschlüsse zu gewährleisten.
Im Hinblick auf dieVergleichbarkeit von Abschlüssen beziehen sich die bei der Teilnahme an zentralen Abschlussprüfungen (ZP 10 und Abitur) individuell notwendigen Maßnahmen im Rahmen eines eventuell erforderlichen Nachteilsausgleichs in der Regel allein auf die äußeren Prüfungsbedingungen. Die fachlichen Anforderungen bleiben unberührt."
(Quelle: www.schulministerium.nrw.de)